"Der Trend geht ganz klar zum Homeoffice und für uns sogar zum Mobile Working."

Thalamus Connect

Homeoffice vs. mobiles Arbeiten

 

Was für viele Menschen zunächst gleich erscheint, ist in der Realität doch anders als gedacht.

Zunächst einmal gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten oder den Arbeitsplatz zu Hause. Auch wenn der Modern Workplace diese Form der digitalen Arbeitsgestaltung vereinfacht und Arbeiten dynamischer gestaltet, bleibt es eine Kulanzgeste des Arbeitgebers, die entsprechend honoriert werden sollte. Worin unterscheiden sich die beiden Formen der Arbeitsplatzgestaltung?

 

Homeoffice

Hierbei wird die Beschäftigung, welche ausschließlich von zu Hause aus verrichtet wird, an einem festgelegten Ort ausgeführt (z.B. im Büro, nicht im Esszimmer oder Park!). Der Arbeitsplatz wird vom Arbeitgeber begutachtet und es wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Neben der Ausrüstung (PC, Laptop) wird je nach Absprache auch das Mobiliar (Bürostuhl, Schreibtisch) vom Arbeitgeber gestellt oder es wird sich an den Anschaffungskosten beteiligt. Der -häusliche- Büroplatz muss analog zum betrieblichen Arbeitsplatz den arbeitsrechtlichen Standards entsprechen, (Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz seien hier genannt). Der/Die Arbeitnehmer:in muss an diesem verbindlichen Ort arbeiten und auch erreichbar sein.

 

Mobiles Arbeiten

Im Gegensatz zum Homeoffice gibt es beim mobilen Arbeiten keine Vorgabe, zu welcher Zeit oder an welchem Ort gearbeitet wird, da lediglich ein Arbeitsauftrag erteilt wird. Bei der mobilen Arbeit gibt es keine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, allerdings müssen auch hier die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.

Als Arbeitstage gelten Montag bis Samstag.

Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten beim Ausüben der Arbeit versichert, generell fällt die Abgrenzung der reinen, unmittelbaren Tätigkeit in der Ausübung des Berufes im Vergleich zum Homeoffice schwerer. Das Problem hierbei ist, dass es nicht immer offensichtlich ist, ob die ausgeübte Tätigkeit unter das sogenannte eigenwirtschaftliche Handeln fällt.

Bei der Wahl des Arbeitsplatzes im Mobile Working ist es somit möglich, im Café um die Ecke oder im Park zu arbeiten, jedoch dürfen die hier eventuell vorhanden Störfelder (laute Musik, große Menschenansammlungen) sich nicht negativ auf die zu leistende Arbeit ausüben.

Homeoffice und Mobile Working werden fälschlicherweise gerne als Synonyme verwendet, jedoch handelt es sich bei Homeoffice um eine Sonderform des mobilen Arbeitens.

Zu beachten sind die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung sowie die Orte, an denen der Arbeitnehmer seinen Tätigkeiten nachgehen wird.

Thalamus Connect bevorzugt das mobile Arbeiten. Jeder Mitarbeiter erhält zwar eine Ausstattung für das heimische Büro, jedoch haben wir keine Vorgaben ob dieses auch wirklich benutzt werden muss. Mit unseren Laptops, den Noise Cancelling Headsets und Teams können wir auch im italienischen Weinberg (wie jüngst geschehen) arbeiten.

Weinberg in Italien. Mobiles Arbeiten in den Italienischen Weinbergen.

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